Feiern im real existierenden Sozialismus

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Wie feierte es sich im real existierenden Sozialismus? Wie in alle anderen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, versuchte sich der Staat, vor allem in Gestalt der FDJ auch hier nachhaltig einzumischen und die aufkommende Disco-Bewegung zu reglementieren.

1977, Betriebsdisko in Hermsdorf, Thüringen Foto: Eugen Nosko Eigentümer: SLUB/ Deutsche Fotothek Aufn.-Nr.: df_n-15_0000407
1977, Betriebsdisko in Hermsdorf, Thüringen
Foto: Eugen Nosko
Eigentümer: SLUB/ Deutsche Fotothek
Aufn.-Nr.: df_n-15_0000407

Die Tätigkeit des „Discjockeis“, oder Schallplattenunterhalters (SPU) war in ausgesprochener Abgrenzung zum Klassenfeind im Westen eine klar definierte und reglementierte Tätigkeit. Wer in der DDR DJ sein wollte konnte drei Wege einschlagen. Bis zum Ende der DDR bestand die größte Gruppe aus Amateuren, danach kamen nebenberuflich tätige DJs und einige wenige, hauptberufliche Profis. Die Quote zwischen Amateuren und Profis betrug ca. 60:1. Es wäre aber weit gefehlt zu denken, dass nicht auch die Amateure bestimmten Regeln zu folgen hatten. Schon 1958 wurde die sogenannte 60:40 Regelung eingeführt, nach der nur 40% der auf Tanzabenden gespielten Musik aus dem „Nicht-sozialistischen-Wirtschaftsgebiet“ (NSW) kommen durfte.

Im August 1973 folgte dann die Diskoordnung, die die Tätigkeit als DJ nochmals genauer institutionalisierte. Er galt forthin als Unterhaltungskünstler und hatte somit eine kulturpolitische Aufgabe im Sinne des Sozialismus zu erfüllen. Diese Verordnung folgte auf die rasche Verbreitung von Diskotheken seit den späten 60er Jahren. Musik vom Tonband kam erst allmählich in der DDR an. Die erste Diskothek scheint Mitte der 60er Jahre in der Hotelfachschule in Leipzig stattgefunden zu haben. Ab 1969 fanden regelmäßig Tanzabende im Café des gerade fertiggestellten Fernsehturms am Alexanderplatz statt.

Diskothek meinte nie einen Club, sondern einen einzelnen Tanzabend; jemand veranstaltete eine „Diskothek“. Dieser umfasste nicht nur Tanzen, sondern (vor allem in der Vorstellung der FDJ und der offiziellen Stellen) auch die Gelegenheit zum politischen Meinungsaustausch, Filmvorführungen oder auch Modenschauen. In offiziellen Darstellungen inszenierte sich die FDJ (als Vertreterin der Jugend) als zentrale Institution in der Etablierung der Diskoszene. Eng mit der FDJ-Singebewegung und dem Oktoberklub (OKK) verbunden, habe dieser die ersten Tanzabende in Form des „Arbeiter- und Studentenklubs“ im Kreiskulturhaus Berlin-Mitte organisiert. Wie auch immer die genauen Anfänge ausgesehen haben mögen: ab Anfang der 70er Jahre explodierte die Diskoszene regelrecht.

Die Diskoordnung von 1973 und die Etablierung als Beruf

Selbst die Disko wurde Gegenstand der staatlichen Regulierung. Bevor die Diskoordnung im August 1973 in Kraft galt neben der bereits erwähnten 60:40 Regelung auch die Zulassungsordnung Unterhaltungskunst vom 21. Juni 1971 als Künstler des sozialistischen Volksschaffens. Dabei handelte es sich um einen Eignungstest: Jede_r der Platten auflegen wollte, musste sich einer Eignungsprüfung unterziehen, die vor allem darauf abzielte die praktische Befähigung zu testen. Dies umfasste nicht nur den Umgang mit Platten und Mischpult, sondern auch Aussprache, Haltung, oder Kontaktfreudigkeit. Bei bestandener Prüfung erhielten die angehenden DJs die Staatliche Spielerlaubnis für Schallplattenunterhalter. So übte der Staat direkte Kontrolle aus und erfasste so auch alle DJs, die öffentlich tätig werden wollten.

Angesichts der kulturpolitischen Relevanz der Disko trat dann im August 1973 die Diskoordnung in Kraft. Nochmals erweitert im Mai 1976, umfasste sie Vorgaben zur Programmgestaltung, Musikauswahl, Vergütung und Strafen bei Zuwiderhandlungen. Der DJ in Form des Schallplattenunterhalters hatte zudem zu den regelmäßigen Treffen der Kreisarbeitsgemeinschaften (KAG) zu erscheinen in denen sich alle zugelassenen DJs eines Kreises zu organisieren hatten. Die übergeordnete Instanz bildete die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Diskothek (ZAG).

Wie solche Treffen abliefen veranschaulicht der folgende Filmausschnitt aus einer DDR Wochenschau. Dort wird ebenfalls der Anspruch an den SPU deutlich, seine Rolle als sozialistischer Unterhaltungskünstler zu erfüllen:

 

1976, Disko im Keller der Oberschule von Brand Erbisdorf während einer Jugendweihefahrt.
1976, Disko im Keller der Oberschule von Brand Erbisdorf während einer Jugendweihefahrt.

1976 wurde an der Zentralen Volkskunstschule in Leipzig die „Förderklasse Diskothek“ eingerichtet, in der sich Teilnehmer_innen zu hauptberuflichen DJs ausbilden lassen konnten. Es bildete sich eine kleine elitäre Gruppe hauptberuflicher SPUs. Diese DJs sollten auch in Plattenläden extra Regale und eine bevorzugte Versorgung mit Schallplatten erhalten, um den Ansprüchen an sie gerecht zu werden. Da in der DDR aber nicht nach Nachfrage produziert wurde, blieb es in den meisten Fällen beim Wunschdenken, ebenso so wie bei der Ausstattung mit adäquater Technik.

Nicht jede Musik durfte gespielt werden. Logischerweise war neben der 60:40 Regelung nur westliche Musik erlaubt, die in der DDR erhältlich und nicht zensiert war. Die meiste Musik wurde über Tonbänder und Leerkassetten abgespielt; zwei Sendungen im Jugendsender DT-64 waren zum Mitschneiden zugelassen, zum einen die Podiumsdiskothek und die Sendung Metronom. Da aber die meisten DJs Amateure waren, lässt sich nur schwer sagen wie weit dieser offiziellen Regelung auch Folge geleistet wurde. Aussagen ehemaliger Amateur-DJs zufolge wurde sich selten an die 60:40 Regelung gehalten, meistens nur, wenn FDJ-Funktionäre oder andere Vertreter des Staates die Diskothek mit ihrer Anwesenheit beglückten.

Von Blauem Würger und Tabletten

Neben Diskotheken, wo laut Aussage der offiziellen Stellen nur nicht- oder leicht-alkoholische Getränke verkauft und konsumiert wurden, war eine weitere beliebte Freizeitbeschäftigung von Jugendlichen der Besuch von Gaststätten. Übermäßiger Alkoholkonsum, ganz zu schweigen von Sucht, passte aber nicht in das Bild einer überlegenen sozialistischen Gesellschaft.

April 1978, Original Bildunterschrift: „Alkoholfreie und alkoholarme Getränke werden an der Bar des Studiokellers ausgeschenkt, wenn im Klub der Jugend Diskothek ist. Jeden zweiten Sonntagnachmittag lädt der zentrale Jugendklub in der Leipziger Elsterstraße junge Leute zum Tanz ein.“
April 1978, Original Bildunterschrift: „Alkoholfreie und alkoholarme Getränke werden an der Bar des Studiokellers ausgeschenkt, wenn im Klub der Jugend Diskothek ist. Jeden zweiten Sonntagnachmittag lädt der zentrale Jugendklub in der Leipziger Elsterstraße junge Leute zum Tanz ein.“

Sucht und Drogenmissbrauch wurden von Seiten des Staates als Symptome einer krankhaften und degenerierten westlich-kapitalistischen Gesellschaft dargestellt. Die Realität sah allerdings ganz anders aus. Im Zuge einer Untersuchung über das Freizeitverhalten von Jugendlichen, die 1967 durchgeführt wurde, trat der massive Alkoholmissbrauch in Gaststätten zutage. Auch Minderjährige griffen zur Flasche. Neben einer attestierten gewissen „asozialen“ Disposition bestimmter Jugendlicher, wurde der übermäßige Alkoholkonsum besonders auf überholte vor-sozialistische Traditionen des Trinkens zurückgeführt. Dabei muss aber auch festgehalten werden, dass sich nirgends in den Unterlagen staatlicher Behörden, seien es Stasi oder Ministerien, ein Hinweis auf Trinken aus Verzweiflung gefunden werden konnte.

September 1974, Orginal Bildunterschrift: „Dedelow - Ein Dorf der sozialistischen Landwirtschaft der DDR. Ein Bier unter Männern. Nicht nur Frauen treffen sich gern zu einem Plausch, sondern auch die Männer. Sie kommen am Sonntag zum Frühschoppen vor der Gaststätte zusammen und werfen auch ab und zu einen Blick auf das schöne Geschlecht.“
September 1974, Orginal Bildunterschrift: „Dedelow – Ein Dorf der sozialistischen Landwirtschaft der DDR. Ein Bier unter Männern. Nicht nur Frauen treffen sich gern zu einem Plausch, sondern auch die Männer. Sie kommen am Sonntag zum Frühschoppen vor der Gaststätte zusammen und werfen auch ab und zu einen Blick auf das schöne Geschlecht.“

Tatsächlich waren es aber nicht nur Jugendliche, sondern die gesamte DDR-Gesellschaft, die sich durch einen hohen Alkoholkonsum auszeichnete. War der Bierkonsum in den 80er Jahren nur ein wenig höher als in der Bundesrepublik (wo er zu dieser Zeit auch einen bis heute nicht mehr erreichten Spitzenwert erreichte), so war es vor allem der Konsum hochprozentiger Alkoholika bei dem die DDR-Bürger Spitzenreiter waren. 1987 war die DDR dann im Konsum von Hochprozentigem mit 16,1 Litern pro Kopf Weltmeister. Berühmt berüchtigt war der 40-prozentige Wodka „Blauer Würger“, oder der nur für Bergleute vorgesehene, Trinkbranntwein, im Volksmund auch „Kumpeltod“ genannt.

Im Gegensatz zur offiziellen Position der Partei wurde der Alkoholkonsum seitens des Staates sogar noch gefördert, besonders ab Mitte der 80er Jahre. Alkohol war, mit Ausnahme von Bier in den Sommermonaten, keine Mangelware und half den Konsum aufrecht zu erhalten. In den 80ern nahm der Alkoholismus dann ungeahnte Ausmaße an, sowohl in der Gesellschaft, als auch in staatlichen Stellen. Als Grund dafür wird die sich immer weiter verschlechternde Lage der DDR genannt. Auch Mitglieder des Staatsapparats griffen demnach zur Flasche, als ihnen dämmerte, dass der Sozialismus wohl doch nicht als Sieger aus dem Kalten Krieg hervorgehen würde. 1989 nannte das Politbüro-Mitglied Kurt Hager die Zahl von 250.000 Alkoholikern in der DDR.

Doch wie sah es mit anderen Substanzen aus? Illegalen Drogenkonsum, wie es ihn im Westen gab, war in der DDR praktisch nicht vorhanden. Das lag vor allem an den restriktiven Reisebestimmungen und Grenzkontrollen, die natürlich eine abschreckende Wirkung auf Drogenhändler hatten. Eine weitere Rolle mag sicherlich die Tatsache gespielt haben, dass die Gewinnerwartung das Risiko nicht wert war. Das Risiko einer Entdeckung und damit langen Haftstrafe wollten nur wenige Dealer auf sich nehmen, wenn demgegenüber nur die Aussicht auf Gewinne in Form von Ostmark oder Forumschecks stand. Der Konsum von Haschisch oder LSD war daher in der DDR äußerst gering.

Nicht gering war allerdings der Medikamentenmissbrauch. Vor allem Atropin enthaltende Tranquilizer wurden konsumiert. Konsumenten benutzten Asthma Zigaretten, die leicht atropinhaltig waren und tranken sie als Teeaufguss. Oft kombinierten sie auch Medikamente; so ließ sich beispielsweise das Magenmittel Gastrobamat mit dem Herzmittel Papatral kombinieren und sich so ein Tranquilizer herstellen, der eine ähnliche Wirkung wie Haschisch haben sollte. Daneben wurden noch Schmerzmittel als Opiate missbraucht. Offizielle Berichte sprachen zudem von der Kombination von Schlafmitteln mit Alkohol und regelrechten „Tablettenparties“. Es gilt aber auch festzuhalten, dass der Medikamentenmissbrauch ein gesamtdeutsches Phänomen war.

Die DDR war folglich nicht das sozialistische Musterland, in dem die Menschen nicht den Drang verspürten sich mithilfe bestimmter Substanzen zu berauschen. Eine Tatsache wie sie wohl für jede menschliche Gesellschaft gilt.

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